Mahngebühren & Verzugszinsen-Rechner
Was darfst du bei einer überfälligen Rechnung zusätzlich verlangen? Verzugszinsen, Mahngebühren und die 40-Euro-Pauschale — in 30 Sekunden ausgerechnet, mit Mustertext für deine Mahnung.
Deine Rechnung
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Mahnung
Aufschlüsselung
Mahnungen automatisch versenden
Awerka erkennt überfällige Rechnungen, berechnet Verzugszinsen und Mahngebühren korrekt und versendet die Mahnung automatisch nach deinem Wunsch-Intervall — du musst nichts mehr im Kopf behalten.
Awerka kostenlos startenMustertext für deine Mahnung
Diese Vorlage ist ein Startpunkt. Passe Anrede, Datum und Bezug an deine Rechnung an. Für die ersten beiden Mahnungen reicht einfacher Brief, bei der 3. Mahnung empfiehlt sich ein Einschreiben als Beweis.
So funktioniert die Berechnung
Verzugszinsen nach §288 BGB
Bei Zahlungsverzug darfst du Verzugszinsen auf die offene Forderung berechnen. Die Höhe richtet sich nach dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank plus einem Aufschlag:
- B2B (Unternehmen): Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte
- B2C (Privatpersonen): Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte
Bei einem aktuellen Basiszins von 1,62 % sind das 10,62 % für B2B und 6,62 % für B2C — pro Jahr. Der Wert wird taggenau auf den überfälligen Betrag angewendet.
Mahngebühren als Schadensersatz
Mahngebühren sollen deinen tatsächlichen Aufwand decken — Porto, Druck, Verwaltung, Zeit. Die Höhe muss angemessen sein. Üblich und von Gerichten meist akzeptiert:
- 1. Mahnung: 5 € (manchmal sogar nur als kostenlose Zahlungserinnerung)
- 2. Mahnung: 10 €
- 3. Mahnung: 15-20 €
Höhere Beträge musst du im Streitfall belegen können — etwa mit den nachweisbaren Kosten für Porto und Material.
Die 40-Euro-Pauschale (nur B2B)
Bei Geschäftskunden steht dir nach §288 (5) BGB zusätzlich eine Pauschale von 40 € zu. Sie muss nicht im Detail nachgewiesen werden und gilt automatisch — selbst wenn du nur eine einzige Mahnung schreibst. Sie kann teilweise mit den Mahngebühren verrechnet werden, wenn beide denselben Schadensposten abdecken.