Mahngebühren & Verzugszinsen-Rechner
Was darfst du bei einer überfälligen Rechnung zusätzlich verlangen? Verzugszinsen, Mahngebühren und die 40-Euro-Pauschale — in 30 Sekunden ausgerechnet, mit Mustertext für deine Mahnung.
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Mahnungen automatisch versenden
Awerka erkennt überfällige Rechnungen, berechnet Verzugszinsen und Mahngebühren korrekt und versendet die Mahnung automatisch nach deinem Wunsch-Intervall — du musst nichts mehr im Kopf behalten.
Awerka 14 Tage kostenlos testenMustertext für deine Mahnung
Diese Vorlage ist ein Startpunkt. Passe Anrede, Datum und Bezug an deine Rechnung an. Für die ersten beiden Mahnungen reicht einfacher Brief, bei der 3. Mahnung empfiehlt sich ein Einschreiben als Beweis.
So funktioniert die Berechnung
Verzugszinsen nach §288 BGB
Bei Zahlungsverzug darfst du auf die offene Forderung Zinsen verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank plus einem Aufschlag:
- B2B (Unternehmen): Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte
- B2C (Privatpersonen): Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte
Bei einem aktuellen Basiszinssatz von 1,62 % sind das also 10,62 % bei B2B und 6,62 % bei B2C — pro Jahr. Der Wert wird tagesgenau auf den überfälligen Betrag angewendet.
Mahngebühren als Schadensersatz
Mahngebühren sollen deinen tatsächlichen Aufwand abdecken — Porto, Druck, Verwaltung, Zeit. Die Höhe muss angemessen sein. Üblich und gerichtlich meistens akzeptiert:
- 1. Mahnung: 5 € (manchmal sogar nur als kostenlose Zahlungserinnerung)
- 2. Mahnung: 10 €
- 3. Mahnung: 15-20 €
Höhere Beträge musst du im Streitfall belegen können — etwa mit den nachweisbaren Kosten für Porto und Material.
Die 40-Euro-Pauschale (nur B2B)
Bei Geschäftskunden hast du nach §288 (5) BGB Anspruch auf eine zusätzliche Pauschale von 40 €. Diese muss nicht im Einzelnen nachgewiesen werden und gilt automatisch — auch wenn du nur eine einzige Mahnung schreibst. Sie kann teilweise mit den Mahngebühren verrechnet werden, wenn beide den gleichen Schadensposten abdecken.