Kostenlos & ohne Anmeldung

Mahngebühren & Verzugszinsen-Rechner

Was darfst du bei einer überfälligen Rechnung zusätzlich verlangen? Verzugszinsen, Mahngebühren und die 40-Euro-Pauschale — in 30 Sekunden ausgerechnet, mit Mustertext für deine Mahnung.

Deine Rechnung

Rechnungsdaten
Die offene Hauptforderung inklusive Umsatzsteuer.
Der Tag, ab dem die Rechnung fällig war.
Standardmäßig heute, lässt sich anpassen.
Kundenart & Basiszinssatz
B2B: 9 % über dem Basiszins + 40 € Pauschale nach §288 (5) BGB. B2C: 5 % über dem Basiszins, keine Pauschale.
Wird halbjährlich von der Bundesbank festgelegt (zum 1. Januar und 1. Juli). Aktuell (2026): 1,62 %. Aktuellen Wert prüfen.
Mahnung
Übliche Mahngebühren: 5 € / 10 € / 20 €.
Du darfst fordern
1.548
12 Tage überfällig
Aufschlüsselung
Hauptforderung 1.500 €
+ Verzugszinsen (10,62 %) 5 €
+ Mahngebühr (1. Mahnung) 5 €
+ 40 € Pauschale (§288 BGB) 40 €
= Gesamtforderung 1.548 €
Mahnungen automatisch versenden

Awerka erkennt überfällige Rechnungen, berechnet Verzugszinsen und Mahngebühren korrekt und versendet die Mahnung automatisch nach deinem Wunsch-Intervall — du musst nichts mehr im Kopf behalten.

Awerka kostenlos starten
Keine Kreditkarte. Jederzeit kündbar.

Mustertext für deine Mahnung

Diese Vorlage ist ein Startpunkt. Passe Anrede, Datum und Bezug an deine Rechnung an. Für die ersten beiden Mahnungen reicht einfacher Brief, bei der 3. Mahnung empfiehlt sich ein Einschreiben als Beweis.

So funktioniert die Berechnung

Verzugszinsen nach §288 BGB

Bei Zahlungsverzug darfst du Verzugszinsen auf die offene Forderung berechnen. Die Höhe richtet sich nach dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank plus einem Aufschlag:

  • B2B (Unternehmen): Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte
  • B2C (Privatpersonen): Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte

Bei einem aktuellen Basiszins von 1,62 % sind das 10,62 % für B2B und 6,62 % für B2C — pro Jahr. Der Wert wird taggenau auf den überfälligen Betrag angewendet.

Mahngebühren als Schadensersatz

Mahngebühren sollen deinen tatsächlichen Aufwand decken — Porto, Druck, Verwaltung, Zeit. Die Höhe muss angemessen sein. Üblich und von Gerichten meist akzeptiert:

  • 1. Mahnung: 5 € (manchmal sogar nur als kostenlose Zahlungserinnerung)
  • 2. Mahnung: 10 €
  • 3. Mahnung: 15-20 €

Höhere Beträge musst du im Streitfall belegen können — etwa mit den nachweisbaren Kosten für Porto und Material.

Die 40-Euro-Pauschale (nur B2B)

Bei Geschäftskunden steht dir nach §288 (5) BGB zusätzlich eine Pauschale von 40 € zu. Sie muss nicht im Detail nachgewiesen werden und gilt automatisch — selbst wenn du nur eine einzige Mahnung schreibst. Sie kann teilweise mit den Mahngebühren verrechnet werden, wenn beide denselben Schadensposten abdecken.

Rechtlicher Hinweis: Diese Berechnung dient als Orientierung. Bei größeren oder strittigen Forderungen empfehlen wir, einen Anwalt hinzuzuziehen. Awerka übernimmt keine Haftung für die exakte rechtliche Richtigkeit.

Häufig gestellte Fragen

Sobald dein Kunde im Verzug ist. Verzug tritt nach §286 BGB automatisch 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein — wenn du auf der Rechnung explizit auf diese 30-Tage-Frist hingewiesen hast (bei B2C Pflicht). Bei vereinbartem Zahlungsziel beginnt der Verzug direkt am Tag danach. Bei B2B gilt zusätzlich: keine Mahnung nötig, die 40-Euro-Pauschale wird automatisch fällig.

Basiszinssatz plus 9 Prozentpunkte bei B2B oder plus 5 Prozentpunkte bei B2C. Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Bundesbank festgelegt (zum 1. Januar und 1. Juli) — aktuell (2026) liegt er bei etwa 1,62 %. Das ergibt rund 10,62 % bei B2B und 6,62 % bei B2C pro Jahr.

Eine zusätzliche Schadenspauschale nach §288 (5) BGB, die du bei B2B-Forderungen automatisch verlangen darfst — ohne dass du den Schaden im Einzelnen nachweisen musst. Sie deckt deinen Aufwand für die Beitreibung ab. Gilt nur bei B2B, nicht bei Privatkunden. Sie kann mit den Mahngebühren teilweise verrechnet werden.

Als pauschaler Ersatz deiner Aufwendungen (Porto, Material, Zeit) — sie dürfen aber nicht überzogen sein. Üblich und gerichtlich meist akzeptiert: 5 € für die 1. Mahnung, 10 € für die 2. und 15-20 € für die 3. Mahnung. Bei höheren Beträgen musst du den tatsächlichen Schaden nachweisen können.

Nach drei erfolglosen Mahnungen über etwa 30-45 Tage hast du mehrere Möglichkeiten: ein gerichtliches Mahnverfahren (online über online-mahnantrag.de, sehr günstig), ein Inkassobüro beauftragen oder direkt Klage einreichen. Die ersten Mahnungen schickst du am besten per Einschreiben — als Nachweis für einen späteren Gerichtsprozess. Tools wie Awerka automatisieren den gesamten Mahnprozess für dich, inklusive Eskalation.

Awerka für unterwegs

Alle Funktionen im Browser und in der iOS- und Android-App. Verwalte dein Unternehmen von überall. Kunden, Projekte, Zeiterfassung, Rechnungen und mehr. Immer dabei, immer synchron.

Awerka Geschäftsübersicht auf Smartphone und Desktop