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Mahngebühren & Verzugszinsen-Rechner

Was darfst du bei einer überfälligen Rechnung zusätzlich verlangen? Verzugszinsen, Mahngebühren und die 40-Euro-Pauschale — in 30 Sekunden ausgerechnet, mit Mustertext für deine Mahnung.

Deine Rechnung

Rechnungsdaten
Die offene Hauptforderung inklusive Umsatzsteuer.
Der Tag, ab dem die Rechnung fällig war.
Standardmäßig heute, lässt sich anpassen.
Kundenart & Basiszinssatz
B2B: 9 % über Basiszinssatz + 40 € Pauschale nach §288 (5) BGB. B2C: 5 % über Basiszinssatz, keine Pauschale.
Wird halbjährlich von der Bundesbank festgelegt (zum 1. Januar und 1. Juli). Aktuell (2026): 1,62 %. Aktuellen Wert prüfen.
Mahnung
Übliche Mahngebühren: 5 € / 10 € / 20 €.
Du darfst fordern
1.548
12 Tage Verzug
Aufschlüsselung
Hauptforderung 1.500 €
+ Verzugszinsen (10,62 %) 5 €
+ Mahngebühr (1. Mahnung) 5 €
+ 40 € Pauschale (§288 BGB) 40 €
= Gesamtforderung 1.548 €
Mahnungen automatisch versenden

Awerka erkennt überfällige Rechnungen, berechnet Verzugszinsen und Mahngebühren korrekt und versendet die Mahnung automatisch nach deinem Wunsch-Intervall — du musst nichts mehr im Kopf behalten.

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Mustertext für deine Mahnung

Diese Vorlage ist ein Startpunkt. Passe Anrede, Datum und Bezug an deine Rechnung an. Für die ersten beiden Mahnungen reicht einfacher Brief, bei der 3. Mahnung empfiehlt sich ein Einschreiben als Beweis.

So funktioniert die Berechnung

Verzugszinsen nach §288 BGB

Bei Zahlungsverzug darfst du auf die offene Forderung Zinsen verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank plus einem Aufschlag:

  • B2B (Unternehmen): Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte
  • B2C (Privatpersonen): Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte

Bei einem aktuellen Basiszinssatz von 1,62 % sind das also 10,62 % bei B2B und 6,62 % bei B2C — pro Jahr. Der Wert wird tagesgenau auf den überfälligen Betrag angewendet.

Mahngebühren als Schadensersatz

Mahngebühren sollen deinen tatsächlichen Aufwand abdecken — Porto, Druck, Verwaltung, Zeit. Die Höhe muss angemessen sein. Üblich und gerichtlich meistens akzeptiert:

  • 1. Mahnung: 5 € (manchmal sogar nur als kostenlose Zahlungserinnerung)
  • 2. Mahnung: 10 €
  • 3. Mahnung: 15-20 €

Höhere Beträge musst du im Streitfall belegen können — etwa mit den nachweisbaren Kosten für Porto und Material.

Die 40-Euro-Pauschale (nur B2B)

Bei Geschäftskunden hast du nach §288 (5) BGB Anspruch auf eine zusätzliche Pauschale von 40 €. Diese muss nicht im Einzelnen nachgewiesen werden und gilt automatisch — auch wenn du nur eine einzige Mahnung schreibst. Sie kann teilweise mit den Mahngebühren verrechnet werden, wenn beide den gleichen Schadensposten abdecken.

Rechtlicher Hinweis: Diese Berechnung dient als Orientierung. Bei größeren oder strittigen Forderungen empfehlen wir die Beratung durch einen Anwalt. Awerka übernimmt keine Haftung für die exakte rechtliche Korrektheit.

Häufige Fragen

Sobald dein Kunde im Verzug ist. Verzug tritt nach §286 BGB automatisch 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein — wenn du auf der Rechnung explizit auf diese 30-Tage-Frist hingewiesen hast (bei B2C Pflicht). Bei vereinbartem Zahlungsziel beginnt der Verzug direkt am Tag danach. Bei B2B gilt zusätzlich: keine Mahnung nötig, die 40-Euro-Pauschale wird automatisch fällig.

Basiszinssatz plus 9 Prozentpunkte bei B2B oder plus 5 Prozentpunkte bei B2C. Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Bundesbank festgelegt (zum 1. Januar und 1. Juli) — aktuell (2026) liegt er bei etwa 1,62 %. Das ergibt rund 10,62 % bei B2B und 6,62 % bei B2C pro Jahr.

Eine zusätzliche Schadenspauschale nach §288 (5) BGB, die du bei B2B-Forderungen automatisch verlangen darfst — ohne dass du den Schaden im Einzelnen nachweisen musst. Sie deckt deinen Aufwand für die Beitreibung ab. Gilt nur bei B2B, nicht bei Privatkunden. Sie kann mit den Mahngebühren teilweise verrechnet werden.

Als pauschaler Ersatz deiner Aufwendungen (Porto, Material, Zeit) — sie dürfen aber nicht überzogen sein. Üblich und gerichtlich meist akzeptiert: 5 € für die 1. Mahnung, 10 € für die 2. und 15-20 € für die 3. Mahnung. Bei höheren Beträgen musst du den tatsächlichen Schaden nachweisen können.

Nach drei erfolglosen Mahnungen über etwa 30-45 Tage hast du mehrere Optionen: gerichtliches Mahnverfahren (online via online-mahnantrag.de, sehr günstig), Inkassobüro beauftragen oder direkt Klage einreichen. Die ersten Mahnungen schickst du am besten per Einschreiben — als Beweis für den späteren Prozess. Tools wie Awerka automatisieren dir den ganzen Mahnprozess inkl. Eskalation.

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