§13b UStG Bauleistung Check
Muss ich diese Rechnung mit Umkehr der Steuerschuld stellen oder mit normaler Umsatzsteuer? 4 Fragen, klare Antwort, Mustertext direkt zum Kopieren.
§13b automatisch in Rechnungen
In Awerka hinterlegst du pro Kunde einmal das Flag „ist Bauunternehmer (USt 1 TG)". Awerka stellt dann jede Bauleistungs-Rechnung automatisch ohne USt aus — mit korrektem Hinweistext. Keine Fehler mehr, keine USt-Anpassungen bei der Steuererklärung.
§13b UStG verstehen
Die Reverse-Charge-Regelung nach §13b UStG ist eine Sonderregel für die Bau-Branche. Normalerweise weist der Leistende (du als Handwerker) die Umsatzsteuer auf seiner Rechnung aus und führt sie ans Finanzamt ab. Bei §13b ist es genau umgekehrt: der Leistungsempfänger (dein Kunde) schuldet die Umsatzsteuer.
Sinn der Regelung
Die Reverse-Charge-Regelung soll Umsatzsteuer-Betrug verhindern, der früher gerade in der Bau-Branche häufig vorkam: Subunternehmer haben USt ausgewiesen, kassiert und sind dann „verschwunden" ohne sie ans Finanzamt abzuführen. Beim Reverse-Charge wird der Generalunternehmer zum Steuerschuldner — das ist sicher und transparent.
Voraussetzungen (alle müssen erfüllt sein)
- Beide Parteien sind Unternehmer (kein B2C)
- Die Leistung ist eine Bauleistung im Sinne §48 EStG
- Der Empfänger erbringt selbst nachhaltig Bauleistungen (Indikator: USt 1 TG)
- Der Leistende erbringt selbst Bauleistungen
Auswirkungen für dich
- Du fakturierst ohne Umsatzsteuer (Netto-Betrag)
- Auf der Rechnung steht der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß §13b Abs. 5 UStG"
- Du führst keine USt ab — der Kunde tut es
- Deine eigene Vorsteuer (für Material, Werkzeug, etc.) bleibt voll abzugsfähig
- In der Umsatzsteuer-Voranmeldung kommen die Beträge in Zeile 60 (Bauleistungen §13b)
Wann §13b NICHT greift
- Kunde ist Privatperson → normale Rechnung mit USt
- Keine Bauleistung (z.B. Architektenleistung, Gutachten) → normale Rechnung mit USt
- Kunde ist kein Bauunternehmer (z.B. Restaurant, das Renovierung in Auftrag gibt) → normale Rechnung mit USt
- Material-Lieferung ohne Bauleistung (reine Warenlieferung) → normale Rechnung mit USt